Kann man einen Treppenlift in einer Eigentumswohnung einbauen?

Ein Treppenlift kann für Personen von erheblicher Bedeutung sein, die aufgrund eingeschränkter Mobilität oder Gleichgewichtsproblemen Unterstützung beim Bewältigen einer Treppe benötigen.

Doch können Sie einen Treppenlift auch problemlos in einer Eigentumswohnung einbauen? Hier finden Sie die Antwort.

Tipp: Hier erfahren Sie mehr zum Einbau des Treppenlifts als Mieter.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Bauvorschriften

Viele Menschen sind der Meinung, dass Bau- oder Brandschutzvorschriften die Installation eines Treppenlifts in gemeinschaftlich genutzten Bereichen verhindern würden. Dies trifft jedoch nicht zwangsläufig zu.

Prozess des Einbaus eines Treppenlifts in Mehrfamilienhäusern

Die Installation eines Treppenlifts in einem gemeinschaftlichen Bereich einer Wohnanlage kann ein umfangreicher Prozess sein, der viele Arbeitsschritte erfordert. Aus diesem Grund zögern viele, sich an die zuständige Hausverwaltung oder den Eigentümerausschuss zu wenden.

Wir möchten Ihnen jedoch relevante Informationen zur Verfügung stellen, damit Sie fundiert entscheiden können, ob ein Lift für Ihr Gebäude in Frage kommt.

Mögliche Herausforderungen und Genehmigungsprozess

Im Folgenden möchten wir einige Punkte auflisten, die für die Genehmigung eines Treppenlifts beachtet werden sollten:

  1. Treppenbreite – Die Breite der Treppe ist oftmals ein entscheidendes Kriterium für die Genehmigung durch den Brandschutzbeauftragten. Sie sollte ausreichend sein, um auch anderen Personen einen sicheren Durchgang zu ermöglichen.
  2. Bereich an den Treppenabsätzen – Es muss genügend Raum für einen sicheren Ein- und Ausstieg in das Gebäude sowie zum Ein- und Aussteigen aus dem Lift vorhanden sein.
  3. Zugang zum Lift – Der Zugang sollte nur den Eigentümern der jeweiligen Wohneinheit durch ein Schloss- und Schlüsselsystem ermöglicht werden.
  4. Elektrische Versorgung – Für den Betrieb des Lifts ist ein Zugang zu einer 110-Volt-Steckdose erforderlich. Dies muss von der Hausverwaltung oder dem Brandschutzbeauftragten genehmigt werden.
  5. Versicherung – Abhängig von den Bestimmungen der Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine zusätzliche Haftpflichtversicherung erforderlich sein.

Nächste Schritte für die Genehmigung

  1. Einschaltung der Hausverwaltung – Das Angebot und die Spezifikationen für den Lift sollten zur Genehmigung an die Hausverwaltung übergeben werden.
  2. Vorlage eines Dokumentenpakets – Ein umfassendes Paket mit Vertrag, Beschreibung, technischen Daten, Fotos und Zeichnungen sollte eingereicht werden.
  3. Brandschutzgenehmigung – Eine schriftliche Bestätigung des Brandschutzbeauftragten ist erforderlich.
  4. Endinspektion – Nach der Installation muss eine Inspektion durch die zuständige Aufzugsprüfstelle erfolgen.

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