Zahlt die Krankenkasse den Treppenlift? Entdecken Sie, wie die Krankenkasse Ihnen unter die Arme greift!

Mit zunehmendem Alter kann das Treppensteigen für viele Menschen zu einer unüberwindbaren Herausforderung werden. Ein Treppenlift bietet hier eine praktische Lösung, um die Mobilität im Eigenheim zu erhalten und das Leben zu erleichtern.

Doch eine wichtige Frage bleibt: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Treppenlift? In diesem Beitrag werden wir diese Frage klären und Ihnen zeigen, welche Möglichkeiten und Unterstützungen Ihnen zur Verfügung stehen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Grundsätzlich können gesetzlich Versicherte bei bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für den Einbau eines Treppenlifts erhalten. Dieser Zuschuss wird als „Hilfsmittel zur häuslichen Pflege“ bezeichnet und ist im Sozialgesetzbuch (SGB) IX verankert. Doch wie genau sehen diese Voraussetzungen aus, und wie beantragt man einen solchen Zuschuss?

Voraussetzungen für den Treppenlift-Zuschuss

Die Krankenkasse prüft die Notwendigkeit eines Treppenlifts anhand der individuellen Situation des Antragstellers. Die notwendigen Voraussetzungen sind hierbei:

  • Das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit
  • Der Treppenlift ist zur Sicherstellung der häuslichen Mobilität notwendig
  • Keine andere zumutbare Lösung vorhanden (z.B. Umzug in eine ebenerdige Wohnung)

Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung im Alltag dauerhaft eingeschränkt ist. Um dies festzustellen, wird ein Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) erstellt. Bei privatversicherten Personen wird dies in der Regel von einem Gutachter der Medicproof GmbH getätigt.


Zusätzlich zu dem Vorhandensein eines Pflegegrades müssen Sie die sog. Vorversicherungszeit überschritten haben: Sie haben erst einen Anspruch auf Pflegeleistungen, wenn Sie vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre bei Ihrer Versicherung Mitglied waren.

Deswegen wäre es zuallererst ratsam, vor der Anschaffung eines Treppenlifts Ihre Krankenkasse zu kontaktieren, um sich über die aktuellen Voraussetzungen in Ihrem Pflegegrad und Möglichkeiten einer Bezuschussung bzw. Kostenübernahme seitens der Krankenkasse zu informieren.

beratung treppenlift

Beantragung des Zuschusses

Um einen Zuschuss für einen Treppenlift zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Dieser Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

  • Ärztliches Attest, das die Notwendigkeit des Treppenlifts bestätigt
  • Kostenvoranschlag eines Treppenlift-Anbieters
  • Ggf. eine Stellungnahme des Pflegedienstes, der die häusliche Pflege durchführt

Es empfiehlt sich, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen, um die Krankenkasse von der Wirtschaftlichkeit des gewählten Anbieters zu überzeugen. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse die Unterlagen und entscheidet über die Kostenübernahme.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist ebenfalls eine mögliche Finanzierungsquelle für einen Treppenlift. Hierbei kommt insbesondere der sogenannte “Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ in Betracht. Diese Leistung ist im SGB XI verankert und soll dazu beitragen, die häusliche Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern.

Höhe des Zuschusses

Die Zuschüsse für wohnumfeld verbessernde Maßnahmen betragen bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro bei maximal 4 Personen ansteigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Betrag in der Regel nicht ausreicht, um die gesamten Kosten für einen Treppenlift zu decken. Daher müssen Sie möglicherweise einen Teil der Kosten selbst tragen oder andere Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht ziehen.

LifttypEinflussfaktorenPreise in €
SitzliftGerade Treppe / Wendeltreppe3.000 – 8.000 / 9.000 – 16.000
StehliftUmgebungsabhängig4.000 – 10.000
PlattformliftJe nach Länge9.000 – 18.000
HubliftModellabhängig6.000 – 12.000

Beantragung des Zuschusses

Die Antragstellung bei der Krankenkasse kann formal oder formlos beantragt werden. Bei einer formalen Antragsstellung wenden Sie sich am besten direkt über einen Ansprechpartner an Ihre Krankenkasse. Dort werden Ihnen die entsprechen Formulare bereitgestellt.
Bei einer formlosen Antragsstellung stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihre Krankenkasse. Der Antrag sollte mindestens folgendes beinhalten:

  • Ärztliches Attest, das die Notwendigkeit des Treppenlifts bestätigt
  • Kostenvoranschlag eines Treppenlift-Anbieters
  • Beschreibung der geplanten Maßnahmen

Fügen Sie Ihrem Antrag einen Ärztlichen Attest hinzu. Erläutern Sie desweiteren in dem Antrag kurz Ihr Krankheitsbild und die damit verbundenen Schwierigkeiten beim Treppensteigen.

Holen Sie Sich mehrere Angebote für den Treppenlift Ihrer Wahl (Sitzlift, Hublift, etc.) ein und vergleichen Sie diese akribisch. Oft bestehen zwischen einzelnen Anbietern erhebliche Preisunterschied. Legen Sie anschließend den Kostenvoranschlag zu Ihrem Antrag, damit die Krankenkasse über die mögliche Preisspanne des Treppenlifts informiert wird.

Beschreiben Sie, wie ein Treppenlift Ihnen die Mobilität in Ihrem Wohlumfeld erleichtert. Fügen Sie zusätzlich Fotos von Ihrer Wohnung hinzu, damit die Krankenkasse einen besseren Eindruck von Ihrer Wohnsituation bekommt. Erläutern Sie die geplanten Maßnahmen, die zum Einbau des Treppenlifts erforderlich sind.

Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet die Pflegekasse über die Höhe des Zuschusses. Beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Von daher wäre es in jedem Fall ratsam, den Antrag zu stellen bevor Sie einen Treppenlift kaufen.

Anbei finden Sie einen Link zu einem Musterantrag von der Verbraucherzentrale:

https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-09/wohnumfeldverbessernde_massnahmen_bevollmaechtigter.pdf

Anbei finden Sie einen Link zu einem Musterantrag von der AOK:

https://www.aok.de/pk/cl/fileadmin/user_upload/AOK-Bayern/05-Content-PDF/antrag_zuschuss_massnahme_verbesserung_wohnumfeld_122kb.pdf

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Wenn die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nicht die gesamten Treppenlift-Kosten übernehmen, gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen können:

KfW-Förderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Förderungen für altersgerechte Umbaumaßnahmen an. Diese können in Form eines zinsgünstigen Kredits oder eines Zuschusses gewährt werden. Die Beantragung erfolgt über Ihre Hausbank oder direkt online auf der KfW-Website.

Anbei finden Sie den Link zur Website: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Zuschussportal/.

Sozialhilfe

Sollten Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sein, die verbleibenden Treppenlift-Kosten zu tragen, können Sie unter Umständen Sozialhilfe beantragen. Die Sozialhilfe wird vom zuständigen Sozialamt gewährt und soll sicherstellen, dass Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen trotzdem ihren Bedarf an grundlegenden Dingen des täglichen Lebens decken können.

Private Krankenversicherung

Wenn Sie privat krankenversichert sind, gelten möglicherweise andere Regelungen bezüglich der Kostenübernahme für einen Treppenlift. Informieren Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die individuellen Bedingungen und Möglichkeiten.

Treppenlift von der Steuer absetzen

Unter der Voraussetzung, dass es Sich bei Ihrem Treppenlift um eine sog. außergwöhnliche Belastung handelt, können Sie Ihn ebenfalls von der Steuer absetzen lassen. Zuallererst benötigen Sie hierfür ein ärztliches Attest; welches Ihnen bescheinigt dass der Treppenlift medizinisch notwendig ist.

Dieses Attest kann auch vom Hausarzt ausgestellt werden. Anschließend geben Sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung unter der Rubrik „Außergewöhnliche Belastungen“ alle Ausgaben an, die im Zusammenhang mit Ihrer körperlichen Einschränkung stehen.

Zusätzliche Kosten, die z.B. für die Montage des Treppenlifts, Pflegekräfte oder weiteres anfallen, können Sie in den Rubriken „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ und „Handwerkerleistungen“ ansetzen.

Hierbei ist zu beachten, dass nur der Betrag absetzbar ist, der den sog. zumutbaren Eigenanteil übersteigt. Daher gilt: Je mehr Sie Ihre zumutbare Belastungsgrenze übersteigen, desto größer ist der Betrag, der von der Steuer abgesetzt werden kann.

Menschen mit Behinderungen

Menschen mit einem Behinderungsgrad von über 25% – wenn die Behinderung zur dauerhaften Einbuße der körperlichen Beweglichkeit führt – oder einem Behinderungsgrad von mindestens 50%, können ebenfalls einen Behinderten-Pauschbetrag steuerlich absetzen.

Dieser Betrag kann je nach dem Grad der Behinderung variieren. Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 bzw. mit dem Merkzeichen „H“ für „hilflos“ oder dem Merkzeichen „BI“ für „blind“ im Schwerbehindertenausweis können ohne weiteren Nachweis einen Pauschbetrag von € 3.700 absetzen.

Hier erfahren Sie mehr zu den Pflegegraden.

Berufskrankheit

Wenn Sie aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls einen Treppenlift benötigen (dazu zählen auch Unfälle auf dem Weg zur oder dem Rückweg von der Arbeitsstelle), übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft im Bedarfsfall die kompletten die Kosten für den Treppenlift. Damit soll gewährleistet werden, dass Betroffene weiterhin am beruflichen und sozialen Leben teilhaben können.

Agentur für Arbeit

Wenn Sie von Ihrer Pflegeversicherung keine Zahlungen für den Treppenlift bekommen, können Sie die Kostenübernahme bei der Agentur für Arbeit beantragen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Sie gegenüber Ihrer Rentenversicherung keinerlei Ansprüche haben. Wenn Sie 15 Jahre oder länger in die Rentenkasse einbezahlt haben, besteht ein solcher Anspruch.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass durch den Kauf eines Treppenlift die Wiedereinführung der Person in den Arbeitsalltag gewährleistet werden kann. In diesem Fall unterstützt die Arbeitsagentur den Kauf des Lifts durch Zuschüsse.

Beispielrechnung

Angenommen, die Gesamtkosten für den Einbau eines Treppenlifts belaufen sich auf 10.000 Euro. Sie haben einen anerkannten Pflegegrad und stellen einen Antrag auf Zuschuss bei Ihrer Krankenkasse als „Hilfsmittel zur häuslichen Pflege“.

MaßnahmeKosten/ Zuschuss
Gesamtkosten10.000
Zuschuss Krankenkasse-4.000
Zuschuss Pflegeversicherung-4.000
Endsumme2.000

Durch die Kombination der Zuschüsse von Kranken- und Pflegekasse reduzieren sich Ihre Kosten für den Treppenlift auf nur noch 2.000 Euro, die Sie selbst tragen müssen. In diesem Beispiel wurden die Kosten für den Treppenlift dank der Zuschüsse um 80% reduziert.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer bezahlt einen Treppenlift Kosten?

Zunächst tragen Sie die Kosten für einen Treppenlift selbst. Als pflegeversicherte Person können Sie jedoch einen Zuschuss von Ihrer Pflegekasse erhalten, der bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Einzelperson betragen kann.

Wann wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

Als Person mit Pflegeversicherung können Sie einen finanziellen Treppenlift-Zuschuss erhalten, wenn Sie mindestens den anerkannten Pflegegrad 1 oder höher besitzen.

Um diesen Zuschuss für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird im Anschluss die Notwendigkeit der Maßnahme überprüfen.

Welche Zuschüsse sind für gebrauchte Treppenlifte möglich?

Auch für gebrauchte Treppenlifte können Zuschüsse von verschiedenen Stellen in Betracht kommen. Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die KfW-Förderung sowie die Sozialhilfe können grundsätzlich auch für die Anschaffung eines gebrauchten Treppenlifts genutzt werden.

Wichtig ist, dass die Notwendigkeit des Treppenlifts nachgewiesen wird und die beantragten Zuschüsse den individuellen Bedingungen und Voraussetzungen entsprechen.

Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt- Welche Kosten?

In Bezug auf Treppenlift kann die Krankenkasse einen Zuschuss als „Hilfsmittel zur häuslichen Pflege“ gewähren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Diese Voraussetzungen umfassen das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit, die Notwendigkeit des Treppenlifts zur Sicherstellung der häuslichen Pflege und das Fehlen einer zumutbaren Alternativlösung.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der individuellen Situation ab und deckt häufig nicht die gesamten Kosten eines Treppenlifts.

Was tun, wenn ich den Treppenlift nicht mehr haben will?

Sie können innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurückzutreten, wenn Sie außerhalb von Geschäftsräumen einen Treppenlift bestellt haben.

Zusätzliche Informationen und einen Musterbrief finden Sie bei folgendem Link der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/bghurteil-widerrufsrecht-gilt-auch-bei-montage-von-treppenliften-66132

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kostenübernahme für einen Treppenlift durch die gesetzliche Krankenkasse oder Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Es ist jedoch wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren und die entsprechenden Anträge rechtzeitig zu stellen. Zögern Sie nicht, sich bei Unklarheiten an Ihre Kranken- oder Pflegekasse, das Sozialamt oder Ihre private Krankenversicherung zu wenden.

Mit der richtigen Unterstützung und einem guten Plan können Sie den Treppenlift-Einbau realisieren und so Ihre Lebensqualität und Mobilität im Eigenheim erhalten.

Wer schreibt hier?

Chefredakteur at Treppenlift1 | Website | + posts

Experte für altersgerechtes Wohnen und unser Chefredakteur bei Treppenlift1. Abseits der Arbeit kannst du Hans in den Bergen antreffen.

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